Kommunalwahl am 15. März 2026
Nachrücken in die Gemeindevertretung
Der bei den Kommunalwahl 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Heinz Kurt Müller hat mit Schreiben vom 16.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nachrückt:
Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 4, Herr Eugen Reichwein, Angelburg, 578 Stimmen.
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 7, Herr Heiko Jakobi hat mit Schreiben vom 16.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 5, Herr Uwe Debus, Angelburg, 578 Stimmen.
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 8, Herr Wolfgang Gärtner hat mit Schreiben vom 16.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 6, Frau Petra Haßler-Luy, Angelburg, 587 Stimmen.
Nr. 6 - Bürgerliste / Freie Wählergemeinschaft Angelburg, BGL/FWG Angelburg
lfd. Nr. 4, Frau Michaela Reh hat mit Schreiben vom 16.04.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nachrückt:
Nr. 6 – Bürgerliste / Freie Wählergemeinschaft Angelburg, BGL/FWG Angelburg
lfd. Nr. 9, Frau Bianca Schneider, Angelburg, 728 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Timo Jacobi, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Angelburg, 17.04.2026
Der Gemeindewahlleiter
Der Gemeinde Angelburg
Bahnhofstraße 1
35719 Angelburg
