31.03.2026
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Mitteilungen aus Angelburg
- Amtliche Bekanntmachung
- Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Angelburg für das Haushaltsjahr 2026
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg am 29. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.331.975 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 9.192.939 EUR |
mit einem Saldo von |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 47.900 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 47.900 EUR |
mit einem Fehlbetrag von | -813.064 EUR, |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 197.200 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.293.950 EUR |
mit einem Saldo von | -1.096.750 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.096.750 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 430.000 EUR |
mit einem Saldo von | 666.750 EUR |
1
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -929.273 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.096.750,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden durch die Hebesatzsatzung der Gemeinde Angelburg vom 05. Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt. Ihre Höhe wird in dieser Haushaltssatzung daher nur nachrichtlich wiedergegeben.
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Erheblichkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO wird festgesetzt für Beträge von mehr als 10.000,00 €.
§ 9
Angelburg, den 03. Februar 2026 | Der Gemeindevorstand |
gez. Jörg Schwarz, Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) -Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO), § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO und § 97a Ziffer 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Satzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
A)
Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Gemeinde Angelburg eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).
B)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Angelburg festgesetzten Kredite in Höhe von
1.096.750 Euro
(i.W.: Eine Million sechsundneunzigtausendsiebennundertfünfzig Euro)
C)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Angelburg festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
500.000 Euro
(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)
Marburg, den 23. März 2026 Die Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf
Jens Womelsdorf, Landrat
Die Haushaltssatzung 2026 mit Genehmigung wird unter Beachtung des § 97 Absatz 4 HGO hiermit unter www.angelburg.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan 2026 wird mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet unter www.angelburg.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Angelburg, den 26.03.2026 Der Gemeindevorstand
gez. Jörg Schwarz, Bürgermeister
