Wahlhelfer
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde AngelburgWas sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Verena BallaFachdienstleitung FD I.11 - Bürgerservice
- Herr Timo JacobiFachbereichsleitung FB I - Zentrale Dienste