14.04.2025

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Mitteilungen aus Angelburg

  1. Amtliche Bekanntmachung
  1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Angelburg für das Haushaltsjahr 2025

 Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005  (GVBl. I S. 142), in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg am 23. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.183.379  EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.913.619  EUR

mit einem Saldo von

  • 730.240  EUR

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

400  EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0  EUR

mit einem Saldo von

400  EUR

 

 

mit einem Fehlbetrag von      

   -729.840  EUR,

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


-366.795  EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

158.950  EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.768.715  EUR

mit einem Saldo von

-2.609.765  EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

                          2.609.765  EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

                            402.850 EUR

mit einem Saldo von

                          2.206.915  EUR

1

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-769.645  EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.609.765,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 190.800,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

180 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

274 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Erheblichkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO wird festgesetzt für Beträge von mehr als 10.000,00 €.

§ 9

Angelburg, den 24. Januar 2025

Der Gemeindevorstand,

gez. Jörg Schwarz, Bürgermeister

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) -Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO), § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO, § 97a Ziffer 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) j. V. mit § 102 Absatz 4 HGO und § 97a Ziffer 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Satzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

A)

Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Gemeinde Angelburg eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 in der Planung (§92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).

B)

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Angelburg festgesetzten Kredite in Höhe von

                                                                 2.609.765 Euro

                   (i.W.: Zwei Millionen sechshundertneuntausendsiebenhundertfünfundsechzig Euro)

C)

Gemäß §97a Ziffer 3 HGO i. V. mit § 102 Abs.4 HGO genehmige ich die in §3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Angelburg festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

                                                                   190.800 Euro

                              (i.W.: Hundertneunzigtausendachthundert Euro)

D)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Angelburg festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

                                                                 500.000 Euro

                                         (i.W.: Fünfhunderttausend Euro)

 

Marburg, den 21. März 2025                    Die Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf         

                                                                       Jens Womelsdorf, Landrat

Die Haushaltssatzung 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 16. April bis einschl. 30. April 2025 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Angelburg, Rathaus Gönnern, Bahnhofstraße 1, Zimmer 1, während der Dienststunden

Montag                                    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                     8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.


Angelburg, den 14.04.2025                Der Gemeindevorstand, gez. Schwarz, Bürgermeister