Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Telefon: +49(64 21) 3873-0
Fax: +49(64 21) 3873-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Flurbereinigungsverfahren Obere - Salzböde
Aktenzeichen: VF 1579
Öffentliche Bekanntmachung: Schlussfeststellung und Auflösung der Teilnehmergemeinschaft
Das Flurbereinigungsverfahren Obere-Salzböde wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens
Obere-Salzböde sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft und wird gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.
Begründung
- Das Flurbereinigungsverfahren Obere-Salzböde hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:
- Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens) und des Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege,
- Umsetzung von landschaftsökologischen und wasserbautechnischen Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und naturnahen Entwicklung der Salzböde,
- Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung,
- Beseitigung von Nachteilen der allgemeinen Landeskultur, die durch den Hochwasserschutz entstanden sind.
- Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.
Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht, sämtliche Berichtigungen sind erfolgt.
- Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung dem Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Salzböde“ und dem Gewässerverband Salzbödetal übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
- Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Bekanntmachung
Diese Schlussfeststellung wird in der Stadt Gladenbach, der Gemeinde Bad Endbach und in den angrenzenden Gemeinden Lohra, Weimar (Lahn), Dautphetal, Bischoffen, Siegbach, Angelburg, Steffenberg und in der Stadt Marburg öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter
www.hvbg.hessen.de/VF1579 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Marburg, - Flurbereinigungsbehörde -, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.
Marburg, den 28. September 2021
gez. Mause
(Amtsleiter)