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BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachungen

Nachstehend finden Sie die aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Angelburg:

Ggfls. ist eine Zurverfügungstellung lediglich als .pdf Dokument möglich. In diesem Fall benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, welches Sie sich hier kostenlos herunterladen können.

16. Nov 2023

Am 30.11.2023 findet um 19.00 Uhr im Rathaus, Bauhofstr. 1, OT. Niedereisenhausen die 06. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Angelburg-Steffenberg statt. Die komplette Einladung mit Tagesordnung kann auf der Internetseite ab dem 20..11.2023 der Gemeinde Steffenberg unter www.steffenberg.de / amtliche Bekanntmachungen sowie auf der Internetseite der Gemeinde Angelburg unter www.angelburg.de / Bekanntmachungen eingesehen werden

20. Okt 2023

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Angelburg / Steffenberg wurde durch die Kommunalaufsicht genehmigt und ist öffentlich bekanntzumachen. Der volle Wortlaut der Bekanntmachung und Hinweise auf die Offenlage können ab dem 06.11.2023 im Internet unter www.angelburg.de Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Verbandsvorstand
gez. Jäger
Geschäftsführerin

07. Dez 2022
Amtliche Bekanntmachung:
 
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Angelburg am 12.02.2023 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
  • Wahlvorschlag 1
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    Herr Beck, Thomas, Bürgermeister, geb. 1973 in Dillenburg, Bachstraße 9, 35719 Angelburg
  • Wahlvorschlag 2
    Einzelbewerber Schwarz
    Herr Schwarz, Jörg, Dipl.-Wirtsch.-Ing., geb. 1977 in Marburg, Berliner Straße 42, 35719 Angel- burg
Angelburg, den 09.12.2022
 
Der Wahlleiter der Gemeinde Angelburg
gez. T. Simon

Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Gießen

05. Dez 2022

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für

• die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraft­fahrzeugen pro Jahr,
• die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
• die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen
Abt. IV Umwelt, Dezernat 43.2, Lärmaktionsplanung
35396 Gießen
Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de

01. Dez 2022

Einladung zur 05. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Angelburg-Steffenberg

am Dienstag, dem 06.12.2022 um 18.00 Uhr im Rathaus Steffenberg, Sitzungszimmer EG.

20. Okt 2022

1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Angelburg-Steffenberg für das Haushaltsjahr 2022

2. Bekanntmachung der Haushalssatzung

05. Okt 2022

In der Gemeinde Angelburg Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Stelle

der hauptamtlichen Bürgermeisterin/
des hauptamtlichen Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl zu besetzen.

Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Angelburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, am 12. Februar 2023

13. Sep 2022

12. Aug 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2022 dem Gemeindevorstand für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2019 Entlastung erteilt.

Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegt der Jahresabschluss 2019 in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Angelburg, Rathaus, OT. Gönnern, Zimmer 1, während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme offen.

Angelburg, den 12. August 2022
Der Gemeindevorstand
gez. Beck, Bürgermeister

12. Aug 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2022 dem Gemeindevorstand für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2019 Entlastung erteilt.

Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegt der Jahresabschluss 2019 in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Angelburg, Rathaus, OT. Gönnern, Zimmer 1, während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme offen.

Angelburg, den 12. August 2022
Der Gemeindevorstand
gez. Beck, Bürgermeister

 

25. Apr 2022

Der Gemeindevertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Lars Gauck, Schelde-Lahn-Straße 2, 35719 Angelburg-Lixfeld, hat sein Mandat mit Ablauf vom 25.03.2022 niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Ernst-Ludwig Wagner, Schöne Aussicht 8, 35719 Angelburg-Frechenhausen, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen Frau Katja Becker, Sonnenstraße 18, 35719 Angelburg-Frechenhausen, als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

Gegen diese Feststellungen kann jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Angelburg, 35719 Angelburg, Bahnhofstraße 1, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Angelburg, 26.04.2021
Der Wahlleiter der Gemeinde Angelburg
gez. Thomas Simon

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg / in den Ortsbeirat Frechenhau-sen

26. Apr 2021
  1. Herr Dieter Biedenkopf, Kappstraße 27, 35719 Angelburg-Frechenhausen scheidet aufgrund seiner Berufung zum Beigeordneten als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg aus.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen Herr Wilhelm Düringer, Berliner Straße 32, 35719 Angelburg-Gönnern als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

  2. Herr Wolfgang Gärtner, Lindenstraße 14, 35719 Angelburg-Frechenhausen scheidet aufgrund seiner Berufung zum Beigeordneten als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg aus.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen Herr Lars Gauck, Schelde-Lahn-Straße 2, 35719 Angelburg-Lixfeld als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

  3. Herr Heinz Müller, Simmersbacher Straße 36, 35719 Angelburg-Gönnern scheidet aufgrund seiner Berufung zum Beigeordneten als Vertreter der Christlich Demokratischen Union (CDU) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg aus.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen Herr Henning Kramer, Gasse 6, 35719 Angelburg-Gönnern als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union (CDU) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

  4. Herr Dieter Biedenkopf, Kappstraße 27, 35719 Angelburg-Frechenhausen scheidet aufgrund seiner Berufung zum Beigeordneten als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus dem Ortsbeirat Frechenhausen aus.
    Die aufgrund der Anzahl der abgegebenen Stimmen nachrückende Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Michael Schmidt, Am Stöckenberg 44, 35719 Angelburg-Frechenhausen, hat auf sein Mandat im Ortsbeirat Frechenhausen verzichtet.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen Herr Holger Spies, Haingasse 39, 35719 Angelburg-Frechenhausen als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Angelburg, 35719 Angelburg, Bahnhofstraße 1, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Angelburg, 26.04.2021
Der Wahlleiter der Gemeinde Angelburg
gez. Thomas Simon

07. Apr 2021

Herr Thomas Beck, Bachstraße 9, 35719 Angelburg-Lixfeld hat mit Ablauf des 30.03.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) auf sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen

Herr Alexander Gerhardt, Kastanienstraße 14, 35719 Angelburg-Lixfeld

als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg nach.

Gegen diese Feststellung kann jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Angelburg, 35719 Angelburg, Bahnhofstraße 1, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Angelburg, 06.04.2021

Der Wahlleiter der Gemeinde Angelburg

gez. Thomas Simon

Sanierung der Ufersicherung des Gansbaches im Bereich Inselstraße/Schelde-Lahn-Straße, Gemeinde Angelburg, Ortsteil Lixfeld, Landkreis Marburg-Biedenkopf; Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG

14. Okt 2020

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Angelburg hat die Erneuerung für die oben genannte Maßnahme beantragt. In diesem Zuge werden auch zwei Sohlabstürze im Gewässer durchgängig gestaltet.             

Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die Maßnahme zur Herstellung der Durchgängigkeit führt zu einer Verbesserung der aquatischen Längsdurchlässigkeit sowie der hydraulischen Leistungsfähigkeit und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Gewässerabschnittes erhöht.

Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Gewässers und seines Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere bestehen nur temporär während der Bauphase.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine derartigen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf

Gez. Hoffmann, 04.09.2020

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Angelburg für das Haushaltsjahr 2020

15. Jul 2020

Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Angelburg; hier: Nachrücken in die Ge-meindevertretung

26. Jun 2020

Die in die Gemeindevertretung am 06.03.2016 gewählte Bewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Irmgard Rutar, ist zurückgetreten.

Gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), an die jeweilige Stelle.

Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Angelburg,

Herr Stefan Becker, Berliner Straße 5, 35719 Angelburg nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Angelburg, Bahnhofstraße 1, 35719 Angelburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.                                                                         

Angelburg, den 25.06.2020                                    

Der Wahlleiter der Gemeinde Angelburg

gez. Thomas Simon

4. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Angelburg

16. Jun 2020

Bekanntmachung des 4. Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Angelburg

Gemeinde Angelburg | 2023 | Alle Rechte vorbehalten.